Sicherheitsschuhe

Sicherheitsschuhe sind Halbschuhe und Stiefel, die als Schutzkleidung eingesetzt werden. Vorgeschrieben werden diese z. B. von der Berufsgenossenschaft in der Industrie, im Bauwesen und im Garten- und Landschaftsbau sowie bei der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk und im Rettungsdienst; sogar Köche müssen sie tragen.

Sicherheitsschuhe sind im vorderen Teil des Schuhs (zwischen Futter und Außenschaft) mit einer Schutzkappe aus Metall oder Kunststoff zum Schutz der Zehen ausgestattet.

Kategorie, Schutzwirkung und Anforderungen

Insgesamt gibt es nach der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 191 bzw. GUV-R 191 mehrere genormte Kategorien:

SB – Grundanforderungen
S1 – Zusatzanforderungen (A+FO+E)
S1P – Zusatzanforderungen (A+FO+E+P)
S2 – wie S1, zusätzlich bedingte Wasserdichtigkeit (A+FO+E+WRU)
S3 – wie S2 und zusätzlich durchtrittsicher (A+FO+E+WRU+P)
S4 – wie S2, aber als wasserdichter Stiefel
S5 – wie S4, zusätzlich durchtrittsicher

Zusatzangaben

A – Antistatische Schuhe
AN – Fußknöchelschutz
C – leitfähige Schuhe
CI – Kälteisolierung (Probe bei -20 °C)
CR – Schnittfestigkeit
E – Energieaufnahme im Fersenbereich
FO – Öl- und benzinresistente Sohle
HI – Wärmeisolierung
HRO – Verhalten gegenüber Kontaktwärme (Wärmebeständigkeit der Sohle bei 300 °C für min.)
I – Elektrisches Isolierschuhwerk
M – Mittelfußschutz
P – Durchtrittsicherheit
SRA – Rutschhemmung (Testverfahren: Keramikfliese/Reinigungsmittel)
SRB – Rutschhemmung (Testverfahren: Stahlboden/Glycerin)
SRC – Rutschhemmung (Testverfahren: SRA und SRB bestanden)
WR – Beständigkeit des gesamten Schuhs gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
WRU – Beständigkeit des Schuhoberteils gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme

Technische Daten

Durchtrittsichere Sohle

Eine durchtrittsichere Sohle findet Verwendung in Sicherheitsschuhen und -stiefeln, wie sie beispielsweise bei der Feuerwehr verwendet werden. Sie schützt Fußsohlen vor Penetrationsverletzungen durch Nägel und andere spitze Gegenstände.

Zehenschutzkappe

Die Zehenschutzkappe, umgangssprachlich “Stahlkappe”, findet Verwendung in Sicherheitsschuhen und Schutzschuhen. Sie schützt die Zehen vor Verletzungen, zum Beispiel durch herabfallende Gegenstände, Maschinen (Trennschleifer), oder ähnlichem.

Die Zehenschutzkappe kann aus Stahlblech oder aus Materialien wie Kunststoff, Aluminium oder Titan sein.

Die Widerstandsfähigkeit einer Zehenschutzkappe wird in Joule angegeben. Bei Schutzschuhen muss die Kappe gegen mechanische Einwirkungen von 100 J, bei Sicherheitsschuhen von 200 J, schützen.

Klassifizierung

Die Klassen S1P, S3 und S5 sind charakterisiert durch:

• Zehenschutzkappe (200 Joule)
• Antistatisch
• Kraftstoffbeständigkeit
• Geschlossener Fersenbereich,
• Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich,
• Bedingte Wasserdichtigkeit (60 Min. nicht größer als 30 %) (nicht S1P)
• Wasseraufnahme (30 Min. > 2g)
• Durchtrittsicherheit
• Profilierte und damit rutschsichere Laufsohle

Normen

DIN EN ISO 20345 Sicherheitsschuhe alt: DIN EN 345
DIN EN ISO 20346 Schutzschuhe alt: DIN EN 346
DIN EN ISO 20347 Berufsschuhe alt: DIN EN 347
DIN EN ISO 20344 Prüfverfahren
DIN EN 12568 Prüfverfahren
DIN 4843 Gebrauchseigenschaften (Veraltet, in DIN EN ISO 20344-20347 enthalten)
DIN VDE 0680 Körperschutzmittel im Niederspannungsbereich

SICHERHEITSSCHUHE-STIEFEL